AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Veranstaltungstechnik und Zubehör.
Florian Kretschmer – Berlin
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung von Veranstaltungstechnik und Zubehör durch Florian Kretschmer (nachfolgend „Vermieter“).
§ 1 Auftragserteilung
Mit der Annahme oder Bestätigung eines Angebots von Florian Kretschmer kommt ein rechtsverbindlicher Mietvertrag auf Grundlage dieser AGB zustande. Die Annahme oder Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder auf anderem elektronischem Wege erfolgen. Sämtliche Aufträge – unabhängig davon, ob sie telefonisch, per E-Mail oder auf andere Weise erteilt werden – sind für den Vermieter erst verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich oder elektronisch bestätigt worden sind.
Sollte ein Mietgegenstand nach erfolgter Auftragsbestätigung nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, nach eigenem Ermessen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Schadenersatzansprüche aufgrund von Nichtverfügbarkeit sind ausgeschlossen.
§ 2 Auftragsstornierung
Bei einer Stornierung durch den Mieter fallen folgende Stornogebühren an:
- Innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn: 80 % der Auftragssumme (netto)
- Innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn: 90 % der Auftragssumme (netto)
Die Stornogebühren gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch in Fällen höherer Gewalt, Streiks, Unwettergefahr, Krankheits-, Kriegs- oder Terrorgefahr. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind sofort fällig.
§ 3 Zweck der Miete
Die Mietgegenstände dienen ausschließlich dem im Vertrag angegebenen Verwendungszweck im Bereich der Veranstaltungstechnik. Einsätze im Außenbereich, auf Open-Air-Veranstaltungen, Film-, Foto- oder TV-Produktionen sind dem Vermieter vorab schriftlich mitzuteilen. Der Vermieter kann den vorgesehenen Einsatz ablehnen, wenn nach seiner Einschätzung die Sicherheit oder Unversehrtheit der Mietgegenstände nicht gewährleistet ist.
Der Mieter sichert mit Auftragserteilung zu, dass er oder seine Beauftragten mit der sachgemäßen Handhabung der Technik vertraut sind.
§ 4 Mietdauer und Kündigung
Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Vertrag vereinbarten Zeiten. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine vorzeitige Rückgabe reduziert den vereinbarten Mietpreis nicht.
Wird die Technik nicht fristgerecht zurückgegeben, verlängert sich die Mietzeit automatisch um jeweils einen weiteren Miettag.
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund (z. B. unsachgemäße Nutzung, Gefährdung durch Witterung, behördliche Auflagen) mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine anteilige Rückerstattung der Miete erfolgt in diesem Fall nicht.
§ 5 Transport und Aufbau durch den Mieter
Abholung, Aufbau, Abbau und Rücktransport erfolgen grundsätzlich durch den Mieter, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Mieter hat für geeignete Transportbedingungen und ausreichenden Schutz der Mietgegenstände zu sorgen. Der Vermieter kann den vorgesehenen Einsatz- oder Aufstellungsort ablehnen, wenn nach seiner Einschätzung die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Eine Änderung des Einsatzortes bedarf der Zustimmung des Vermieters.
§ 6 Transport- und Aufbauservice durch den Vermieter
Wird der Vermieter mit dem Transport und/oder Aufbau beauftragt, gelten die angegebenen Uhrzeiten als verbindlich. Verspätungen seitens des Mieters oder seiner Auftraggeber können zu Mehrkosten führen, die gesondert berechnet werden.
Der Vermieter haftet für diese Dienstleistungen nur bei grober Fahrlässigkeit und maximal bis zur Deckungsgrenze seiner betrieblichen Haftpflichtversicherung. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden ohne Haftungsübernahme und nur aus Kulanz erbracht.
§ 7 Betrieb und Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig, sachgerecht und nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Reparaturen, Änderungen oder Eingriffe in die Geräte dürfen ausschließlich vom Vermieter oder durch diesen autorisierte Personen vorgenommen werden.
Bei witterungsbedingten Gefahren (z. B. Regen, Sturm, Feuchtigkeit, extreme Temperaturen) ist der Vermieter oder eine von ihm autorisierte Person berechtigt, den Betrieb zu unterbrechen oder die Geräte abzubauen, um Schäden zu vermeiden. Schadenersatzansprüche aus solchen Maßnahmen sind ausgeschlossen.
§ 8 Versicherung und Haftung
Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder unsachgemäße Nutzung haftet ausschließlich der Mieter in vollem Umfang, unabhängig vom Verschuldensgrad. Dies gilt auch für Schäden durch Dritte, für Transportschäden bei Eigentransport sowie für Witterungsschäden bei unzureichendem Schutz.
Der Mieter ist verpflichtet, im Schadensfall den Vermieter unverzüglich zu informieren und den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen.
§ 9 Rückgabe und Prüfung
Die Rückgabe erfolgt ausschließlich am vereinbarten Ort und Zeitpunkt. Der Vermieter behält sich vor, die Mietgegenstände innerhalb von drei Werktagen nach Rückgabe auf Vollständigkeit und Funktion zu prüfen. Festgestellte Mängel, Fehlteile oder Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen vom Mieter nicht an Dritte übertragen werden. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.
§ 11 Streitbeilegung
Florian Kretschmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 EU-Streitschlichtung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit: https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_en. Florian Kretschmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Stand: Berlin, 4. November 2025